{"id":121,"date":"2019-02-08T12:48:19","date_gmt":"2019-02-08T11:48:19","guid":{"rendered":"https:\/\/olymp-wp.dev-2.alkima.io\/?page_id=121"},"modified":"2019-03-26T13:01:20","modified_gmt":"2019-03-26T12:01:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.olymp-salondesign.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p><p>der OLYMP GmbH &amp; Co. KG, Hohenheimer Stra\u00dfe 91-97, 70184 Stuttgart<br>Telefon 0711 2131-0, Telefax 0711 2131-222&nbsp;<\/p><p>1. Geltungsbereich<br>(1) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung gegen\u00fcber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer handelt und gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<br>(2) Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu Grunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden weder durch Auftragsannahme noch fehlenden Widerspruch Vertragsinhalt.<\/p><p>2. Angebote, Vertragsschluss<br>(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr die darin genannten Lieferfristen und Lieferumf\u00e4nge. Der Kunde ist an seinen Antrag vier Wochen nach Unterzeichnung gebunden.<br>(2) Ein Vertrag kommt, sofern nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart ist, mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Lieferung oder Leistung entsprechend dem Antrag des Kunden zustande.<br>(3) Bez\u00fcglich des Liefergegenstandes behalten wir uns Konstruktions- und Form\u00e4nderungen w\u00e4hrend der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch f\u00fcr den Besteller keine unzumutbare \u00c4nderung erf\u00e4hrt. Alle Mengen-, Ma\u00df- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handels\u00fcblichen Toleranzen.&nbsp;<\/p><p>3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug<br>(1) Unsere Preise verstehen sich &#8211; soweit nicht anders angegeben &#8211; in EURO und bei Warenlieferungen ab Lager, inkl. erforderlicher Verpackung, Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.<br>(2) Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br>(3) Zusatzw\u00fcnsche werden gesondert berechnet. Zubeh\u00f6rteile f\u00fcr die Installation, wie Rohrleitungen, Bleirohranschl\u00fcsse, Eckventile usw., sind in unseren Preisen nicht enthalten. Installationen f\u00fchren wir nicht durch.<br>(4) F\u00fcr Montagestunden nach 20.00 Uhr berechnen wir pro Monteur und Stunde einen Nachtzuschlag. Ist eine Montage zu einem vereinbarten Termin nicht m\u00f6glich, da z. B. die durch den Besteller auszuf\u00fchrenden Handwerkerarbeiten nicht beendet sind, oder ist ein nochmaliges Anreisen unserer Monteure notwendig, so tr\u00e4gt der Besteller die Mehrkosten.&nbsp;<br>(5) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu \u00e4ndern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerh\u00f6hungen, insbesondere aufgrund Tarifabschl\u00fcssen, Materialpreis\u00e4nderungen oder Zins\u00e4nderungen, eintreten.<br>(6) Alle Rechnungen sind, soweit in der Auftragsbest\u00e4tigung nicht anders angegeben, 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Gehen die Zahlungen nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt bei uns ein, ger\u00e4t der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.<br>(7) In allen F\u00e4llen des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, sofortige Zahlung aller au\u00dfenstehenden Forderungen zu verlangen (ungeachtet der Laufzeit etwa herein genommener Wechsel) und einger\u00e4umte Zahlungsziele zu widerrufen. Tritt nach Vertragsabschluss beim Vertragspartner eine nicht unwesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse ein, sind wir dar\u00fcber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuf\u00fchren. Die Geltendmachung dar\u00fcber hinausgehender Verzugssch\u00e4den bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>4. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung, Abtretung<br>(1) Das Recht des Kunden, mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen, besteht nur, wenn diese Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.<br>(2) Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht hat der Kunde nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br>(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine Geldforderung, die im Rahmen eines Handelsgesch\u00e4fts abgetreten wird.<\/p><p>5. Lieferungen, Liefer- und Leistungszeit, Verzug&nbsp;<br>(1) Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei entsprechender Vereinbarung werden wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abschlie\u00dfen.<\/p><p>(2) Die Liefer- und Leistungszeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Parteien gekl\u00e4rt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. eine Anzahlung zu leisten, erf\u00fcllt hat. Ansonsten verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten haben.&nbsp;<br>(3) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Kaufsachen innerhalb der Lieferzeit das Werk oder das Lager verlassen haben oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.&nbsp;<br>(4) Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist &#8211; au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung &#8211; der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<br>(5) Sofern der Liefergegenstand nicht verf\u00fcgbar ist, weil wir von unserem Lieferanten ohne Verschulden unsererseits nicht beliefert werden, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wir werden den Kunden in diesem Fall unverz\u00fcglich informieren und gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Liefergegenstandes vorschlagen. Sofern kein vergleichbarer Liefergegenstand verf\u00fcgbar ist, oder der Kunde keinen vergleichbaren Liefergegenstand w\u00fcnscht, wird die etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistung unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet. Im Falle einer versp\u00e4teten Lieferung durch unseren Lieferanten ohne Verschulden unserseits, verz\u00f6gert sich die Lieferfrist entsprechend, wobei wir den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Verz\u00f6gerung informieren.<br>(6) Verz\u00f6gert sich der Versand bzw. die Abnahme der Kaufsache aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, k\u00f6nnen wir vom Kunden, beginnend einen Monat nach der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft die durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Kosten berechnen. Wir k\u00f6nnen unbeschadet weitere Anspr\u00fcche nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig \u00fcber die Kaufsache verf\u00fcgen, insbesondere die Kaufsache auf Gefahr und Kosten des Kunden einlagern und\/oder den Kunden mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist beliefern.<br>(7) Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich in angemessener Weise, wenn die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb unseres Einflussbereiches liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Dies gilt auch, wenn diese Umst\u00e4nde bei Vorlieferanten eintreten.&nbsp;<br>Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende solcher Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst mitteilten. Wird die Lieferfrist durch diese Ereignisse um mehr als einen Monat verl\u00e4ngert, haben beide Parteien das Recht, unter Ausschluss weitergehender Anspr\u00fcche vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.&nbsp;<br>(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer Vertragsverletzung beruht, die auf unserem vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhalten beruht. Im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ist eine Haftung f\u00fcr Verzug ausgeschlossen, es sei denn, der von uns zu vertretende Lieferverzug beruht auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unsere Haftung ist aber in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.<br>(9) Befinden wir uns in Verzug und gew\u00e4hrt uns der Kunde &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle &#8211; eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt.<br>(10) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.<br>(11) Bei Abrufauftr\u00e4gen gilt eine maximale Laufzeit von 1 Jahr, beginnend mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung. Nach Ablauf dieser Frist wird noch nicht abgenommene Ware dem Kunden nach schriftlicher Vorank\u00fcndigung angeliefert und in Rechnung gestellt.&nbsp;<br>(12) Jegliche weiteren Anspr\u00fcche wegen einer verz\u00f6gerten Lieferung richten sich ausschlie\u00dflich nach Ziffer 6 dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>6. Annahmeverzug, Gefahr\u00fcbergang und Abnahme<br>(1) Wenn der Kunde in Annahmeverzug ger\u00e4t oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.&nbsp;<br>Sind wir berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, k\u00f6nnen wir 25% des vereinbarten Preises zuz\u00fcglich des Entgelts f\u00fcr bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis fordern.<br>Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<br>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn sich der Versand verz\u00f6gert oder unterbleibt bzw. die Abnahme in Folge von Umst\u00e4nden unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind, ab dem Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt.<br>(3) Sach- und Verg\u00fctungsgefahr gehen mit der Verladung der Kaufgegenst\u00e4nde bei uns ab Lager oder bei Direktlieferung an den Kunden ab Werk des Vorlieferanten auf den Kunden \u00fcber und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, Entladung \u00fcbernommen haben. Eine etwa vereinbarte Abnahme muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br>(4) Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen ohne Gew\u00e4hr auf dem g\u00fcnstigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandw\u00fcnsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.<br>(5) Erforderliches Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet. Die Kosten f\u00fcr Bahnbeh\u00e4lter tr\u00e4gt der Besteller.<br>Sind zur Verpackung Lattenverschl\u00e4ge oder Kisten notwendig, so werden diese zum Selbstkostenpreis berechnet und von uns auf Kosten des Kunden zur\u00fcckgenommen.<\/p><p>7. Gew\u00e4hrleistung<br>F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel neuer Kaufgegenst\u00e4nde leisten wir unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche &#8211; vorbehaltlich Nr. 8. dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Gew\u00e4hr wie folgt:<\/p><p>7.1 Sachm\u00e4ngel<br>(1) Soweit ein Mangel der Kaufsache in Folge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes vorliegt, verpflichten wir uns nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind vom Kunden unverz\u00fcglich an uns herauszugeben. Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Neulieferungen erforderlichen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde.&nbsp;<br>Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Nachlieferungen hat uns der Kunde nach unserer Verst\u00e4ndigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei wir sofort zu verst\u00e4ndigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<br>(2) Der Kunde hat jede Lieferung gem. \u00a7 377 HGB unverz\u00fcglich nach Anlieferung zu untersu-chen und uns einen festgestellten Mangel sofort mitzuteilen. M\u00e4ngelr\u00fcgen k\u00f6nnen nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch bis l\u00e4ngstens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der M\u00e4ngelr\u00fcge. Sp\u00e4tere M\u00e4ngelr\u00fcgen sind ausgeschlossen. Die Lieferung gilt sodann als genehmigt. Dies gilt nicht f\u00fcr verdeckte, d.h. nicht offensichtliche M\u00e4ngel. Der Verlust der M\u00e4ngelrechte tritt nicht ein, wenn der Mangel w\u00e4hrend der einw\u00f6chigen R\u00fcgefrist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer und unverz\u00fcglicher M\u00e4ngeluntersuchung nicht erkannt werden konnte. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht, d\u00fcrfen Zahlungen seitens des Kunden nur in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem aufgetretenen Mangel stehen.<br>(3) Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlgeschlagen, hat der Kunde das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br>(4) Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, sofern und soweit eine Verschlechterung des Kaufgegenstandes darauf beruht, dass (i) der Kaufgegenstand nach Lieferung durch den Kunden ver\u00e4ndert oder zerst\u00f6rt wird, (ii) der Kaufgegenstand nicht ordnungsgem\u00e4\u00df (fachgerecht) oder im Widerspruch zu unseren Anweisungen genutzt, gelagert, aufgebaut oder gewartet wurde, (iii) auf einer nicht von uns genehmigten \u00c4nderung, Umarbeitung oder Instandsetzung des Kunden oder eines Dritten beruht, oder (iv) dass ungeeigneter Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse verwendet wurden., es sei denn, uns trifft hieran ein Verschulden. Gleiches gilt, wenn der Kaufgegenstand \u00fcberm\u00e4\u00dfig genutzt wird. Es besteht ebenso keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die \u00fcbliche und nat\u00fcrliche Abnutzung.<br>Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen, es sei denn es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.<\/p><p>7.2 Rechtsm\u00e4ngel<br>Die Gew\u00e4hrleistung bei Rechtsm\u00e4ngeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p><p>7.3 Verj\u00e4hrung<br>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang.<\/p><p>7.4 Weitere Anspr\u00fcche<br>F\u00fcr solche Anspr\u00fcche gilt Nr.8 dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>8. Schadensersatz bei M\u00e4ngeln und sonstige Haftung<br>(1) Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Anspr\u00fcche des Kunden auf Ersatz von Sch\u00e4den jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzanspr\u00fcchen und mittelbaren Sch\u00e4den ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn wir Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben.&nbsp;<br>(2) Abweichend von Abs. (1) dieser Ziffer 8 haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur &#8211; und dies gilt auch dann, wenn wir leitende Angestellte oder Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben \u2013 wenn:<br>(a) uns grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zur Last f\u00e4llt,<br>(b) wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstands \u00fcbernommen hat,&nbsp;<br>(c) schuldhaft Sch\u00e4den an Leben, Gesundheit oder K\u00f6rper entstanden sind; sowie<br>(d) wir gegen so genannte Kardinalpflichten versto\u00dfen hat, d.h.&nbsp;<br>(aa) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrden, oder<br>(bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (&#8222;Kardinalpflichten&#8220;).&nbsp;<br>(3) Im Falle der Ziffer 8 Absatz (2) (d) dieser AGB- Verletzung von Kardinalpflichten &#8211; ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrl\u00e4ssigkeit der H\u00f6he nach auf den auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschr\u00e4nkt. Eine Verletzung von Kardinalpflichten liegt insbesondere dann nicht vor, wenn durch die Montage an in W\u00e4nden, B\u00f6den und Decken verlegten Versorgungsleitungen Sch\u00e4den entstehen, sofern unseren Monteuren keine genauen Baupl\u00e4ne etc., aus denen die Lage der Versorgungsleitungen ersichtlich ist, \u00fcbergeben werden. Sind solche Pl\u00e4ne nicht vorhanden, tr\u00e4gt der Kunde das Schadensrisiko, wenn er dennoch auf die Ausf\u00fchrung der Arbeiten besteht.<br>(4) Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p><p>9. Verj\u00e4hrung<br>Alle Anspr\u00fcche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden, verj\u00e4hren nach einem Jahr. F\u00fcr vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Der Verj\u00e4hrungsbeginn bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.&nbsp;<\/p><p>10. Eigentumsvorbehalt<br>(1) Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenst\u00e4nden bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den Kunden, einschlie\u00dflich allen Nebenforderungen, die aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden resultieren, vor.&nbsp;<br>Bei der Zahlung durch Hingabe von Schecks, Wechseln oder \u00dcberweisungen tritt die Erf\u00fcllung erst ein, wenn die entsprechenden Betr\u00e4ge uns endg\u00fcltig verbleiben.<br>(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenst\u00e4nde pfleglich zu behandeln. Wir sind berechtigt, die Kaufgegenst\u00e4nde auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Anspr\u00fcche gegen die Versicherer aus den vorgenannten Schadensereignissen ab.<br>(3) Der Kunde darf die Liefergegenst\u00e4nde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, insbesondere bei einer Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, weiterver\u00e4u\u00dfern, verbinden, vermischen oder verarbeiten. Befindet er sich jedoch uns gegen\u00fcber in Zahlungsverzug oder ist ihm ein sonstiges nicht unerhebliches vertragswidriges Verhalten anzulasten, k\u00f6nnen wir diese Befugnis widerrufen.<br>Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte muss er uns unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet uns der Kunde f\u00fcr den entstandenen Ausfall.<br>(4) Bei einer nicht nur geringf\u00fcgigen Pflichtverletzung durch den K\u00e4ufer, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufgegenst\u00e4nde nach vorheriger Mahnung heraus zu verlangen, der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Hierin liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall einer Pf\u00e4ndung durch uns.&nbsp;<br>Der Herausgabeanspruch besteht nicht bez\u00fcglich Vorbehaltsware, die der Kunde bereits bezahlt hat oder wenn der Zahlungsr\u00fcckstand auf Umst\u00e4nden beruht, die der Kunde nicht zu vertreten hat.<br>Erfolgt die R\u00fcckgabe der Vorbehaltsware in vorgenannter Weise, sind wir berechtigt, die zur\u00fcckerhaltene Vorbehaltsware nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist zu verwerten und den Verwertungserl\u00f6s auf die Kaufpreisforderungen anzurechnen. Wir sind zu einer angemessenen Verwertung verpflichtet. Im Falle der Verwertung liegt darin ein R\u00fccktritt vom Vertrag.<br>(5) Im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Kunde an uns bereits jetzt seine Forderung in H\u00f6he des Rechnungs-Endbetrages (einschlie\u00dflich USt.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erw\u00e4chst und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung etc. weiterverkauft worden ist.&nbsp;<br>Er ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns aber, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und auch keine sonstigen sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnde wie z. B. Zahlungseinstellung oder die Stellung eines Antrags auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Liegen solche sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnde vor, sind wir berechtigt, die Einziehungserm\u00e4chtigung zu widerrufen und k\u00f6nnen verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern und Dritten die Abtretung mitteilt.<br>(6) Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Kaufgegenst\u00e4nde durch den K\u00e4ufer werden stets f\u00fcr uns vorgenommen. Werden die Kaufgegenst\u00e4nde mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, umgebildet, verbunden oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Gegenst\u00e4nden zur Zeit dieser Vorg\u00e4nge.<br>F\u00fcr die durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt das gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenst\u00e4nde.<br>(7) Erfolgt die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Dieser Anteil bemisst sich an dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsachen (Rechnungsendbetrag inkl. USt.) zu den anderen Gegenst\u00e4nden im Zeitpunkt der genannten Vorg\u00e4nge.<br>Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<br>(8) Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen seine Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufgegenst\u00e4nde mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen, wenn durch die Verbindung die Kaufsache wesentlicher Bestandteil des Grundst\u00fccks wird.<br>(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt, vorausgesetzt die \u00dcbersicherung besteht nicht nur vor\u00fcbergehend.<\/p><p>11. Datenverarbeitung und Auskunfteien<br>(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschlie\u00dflich zur Vorbereitung und Durchf\u00fchrung des Vertrages, einschlie\u00dflich f\u00fcr m\u00f6glich Gew\u00e4hrleistungsf\u00e4lle und Wartungsarbeiten. Soweit dies zur Durchf\u00fchrung des Vertrages erforderlich ist, \u00fcbermitteln wir diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen, Subunternehmer, Bevollm\u00e4chtigte und Kooperationspartner. Der Kunde stimmt dieser Verarbeitung seiner Daten hiermit zu. Die Informationen nach \u00a7 13 Datenschutz-Grundverordnung (\u201eDS-GVO\u201c) sind den diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beigef\u00fcgt und k\u00f6nnen zudem auf unserer Homepage unter (www.olymp.de) eingesehen werden.&nbsp;<br>(2) Sofern wir den Kaufpreis ganz oder teilweise, sei es auch durch eine Ratenzahlung, finanzieren, ist der Kunde hiermit einverstanden, dass wir bei Auskunfteien, etwa der SCHUFA Holding AG oder dem Verband der Vereine Creditreform e.V. Daten \u00fcber die Beantragung, die Aufnahme und vereinbarungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung dieser Gesch\u00e4ftsverbindung \u00fcbermitteln und\/oder Informationen \u00fcber die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden einholen. Diese Daten werden von uns f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses mit dem Kunden ben\u00f6tigt. Wir werden diese Daten bei den Auskunfteien nur dann einholen und die hierzu erforderlichen personenbezogene Daten des Kunden an die Auskunftei \u00fcbermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse von uns besteht. Bei der Bewertung, ob eine solches Interesse \u00fcberwiegt, werden wir die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden ber\u00fccksichtigen. Die Informationen nach \u00a7 14 DS-GVO liegen anbei.<br>(3) Wenn wir im Rahmen dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses erhobene personenbezogene Daten \u00fcber die Beantragung, die Durchf\u00fchrung und Beendigung dieser Gesch\u00e4ftsbeziehung sowie Daten \u00fcber nicht vertragsgem\u00e4\u00dfes Verhalten oder betr\u00fcgerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG \u00fcbermitteln, sind Rechtsgrundlagen dieser \u00dcbermittlungen Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO. \u00dcbermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO d\u00fcrfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, \u00fcberwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erf\u00fcllung gesetzlicher Pflichten zur Durchf\u00fchrung von Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfungen von Kunden (\u00a7 505a und 506 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches).&nbsp;<br>(4) Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittl\u00e4ndern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europ\u00e4ischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditw\u00fcrdigkeit von nat\u00fcrlichen Personen zu geben.&nbsp;<\/p><p>12. Besondere Regelungen bei Finanzierung<br>(1) Im Fall der Kaufpreisfinanzierung durch uns oder einen Dritten sind wird berechtigt, von dem Kunden eine Selbstauskunft \u00fcber seine wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse zu verlangen, wenn der Kunde mit mindestens einer Rate ganz oder teilweise l\u00e4nger als zehn Tage in Verzug ger\u00e4t oder sonstige Gr\u00fcnde zu der Annahme f\u00fchren, dass die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragsdurchf\u00fchrung gef\u00e4hrdet ist. Bei einer Finanzierung durch Dritte ergibt sich in den genannten F\u00e4llen unser Interesse daraus, dass bei einer zu bef\u00fcrchtenden Kreditk\u00fcndigung in Folge des Zahlungsverzuges wir mit dem finanzierten Kaufpreis durch den Dritten r\u00fcckbelastet werden.&nbsp;<br>(2) In diesen F\u00e4llen der Anspruchsgef\u00e4hrdung ist der Kunde verpflichtet, die Selbstauskunft \u00fcber seine wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung durch uns vorzulegen. Wird diese Auskunft nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig erteilt oder f\u00fchrt sie nicht zu einer Bejahung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, im Namen und auf Kosten des Kunden ein fachkundiges Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen wird eine Beurteilung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden vornehmen und &#8211; falls erforderlich &#8211; Ma\u00dfnahmen zur (Wieder-)herstellung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden vorschlagen.&nbsp;<br>(3) Bei Finanzierungen sind uns die dazu notwendigen Unterlagen vor Lieferung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Zinsen und Kosten der Finanzierung gehen zu Lasten des Bestellers.<\/p><p>13. Abschlie\u00dfende Regelungen<br>(1) Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ist f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand. Allerdings sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem Hauptsitz zu verklagen.<br>(2) F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br>(3) Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen aus irgendeinem Grund allgemein oder f\u00fcr den Einzelfall unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. In diesem Fall gilt das dispositive Recht. Wenn und insoweit das dispositive Recht keine Regelung f\u00fcr den entsprechenden Vertragstyp oder als Ersatzl\u00f6sung f\u00fcr die als unwirksam qualifizierte AGB-Klausel zur Verf\u00fcgung stellt, soll anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen&nbsp;<br>Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem urspr\u00fcnglich angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am n\u00e4chsten kommt und die wirksam ist.\n\n<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der OLYMP GmbH &amp; Co. KG, Hohenheimer Stra\u00dfe 91-97, 70184 StuttgartTelefon 0711 2131-0, Telefax 0711 2131-222&nbsp; 1. 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